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PPWR – Wir haben Lösungen!

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Neues Thema: PPWR – die Verpackungsverordnung

Wer Wein abfüllt und vermarktet, gilt rechtlich als „Erzeuger“ der Verpackung und trägt die Verantwortung.

Die gesamte Flasche im Fokus: Als „Verpackung“ zählt die gesamte Einheit aus Glasflasche, Verschluss (Korken/Schraubverschluss), Kapsel, Etikett und dem Versandkarton. Auch Transportverpackungen wie Paletten und Stretchfolien gehören dazu.

Neue Nachweispflichten seit August 2026: Für jeden einzelnen Weinartikel muss im Betrieb eine technische Dokumentation angelegt und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Winzer müssen damit belegen, dass die verwendeten Materialien den geltenden Schadstoffgrenzwerten (wie Schwermetalle und PFAS) entsprechen. Die notwendigen Daten müssen bei den jeweiligen Lieferanten der Flaschen, Kapseln und Etiketten eingefordert werden.

Archivierungspflicht: Diese Dokumente müssen lückenlos aufbewahrt werden – bei Einweg-Glasflaschen für mindestens 5 Jahre, bei wiederverwendbaren Flaschen für 10 Jahre. Auf Verlangen einer Behörde müssen sie innerhalb von 10 Tagen vorgelegt werden.

Vollständige Erzeuger-Anschrift: Auf der Verpackung muss der Erzeuger mit vollständiger Postanschrift genannt werden. Die im traditionellen Weinrecht übliche und etablierte Angabe von „Gemeinde und Postleitzahl“ reicht nach Einschätzung von Weinbauverbänden für die PPWR nicht mehr aus. Die Verpackungsverordnung verlangt eine ladungsfähige, eindeutige Postanschrift (inklusive Straße und Hausnummer). Zusätzliche Adressdaten können jedoch digital (z. B. über das bestehende E-Label) bereitgestellt werden.

euvinoPRO stellt ein weiteres Modul für PPWR zur Verfügung. Hier werden die Verpackungsbestandteile erfasst und die Konformitätserklärungen je Verpackungsart generiert. Diese können mit neuen und bestehenden f-labels verknüpft werden.

Registrierung und Support erfolgen wie beim f-label über wineNET.

Bei Interesse bitte Mail an support@winenet.at oder Tel. +43 664 5410452 oder +43 0660 6555391