Impressum
winenet GmbH
Reitschulgasse 19
A-7093 Jois
https://www.winenet.at
Mail: office@winenet.at
Firmenbuch: FN 421638g
UID: ATU68924417
Geschäftsführer: Mag. Andreas Steurer
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Eisenstadt
Design und Programmierung
insyde.at
Haftung für Inhalte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2023-03-01
Inhaltsverzeichnis
- 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand. 4
- 2 Leistungen, Preise. 4
- 3 Nutzungsrecht 4
- 4 Datenschutz und Datensicherheit 6
- 5 Pflichten und Obliegenheit des Auftraggebers. 7
- 6 Vertragswidrige Nutzung des winenet-Kellerbuchs. 8
- 7 Zahlungsbedingungen. 9
- 8 Verzug. 9
- 9 Haftung. 10
- 10 Höhere Gewalt 10
- 11 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit, Kündigung. 11
- 12 Schlussbestimmungen. 11
- 13 Leistungspflichten des Auftragnehmers. 11
- Bereitstellung der Standardleistungen. 11
- Funktionalitäten von winenet-Kellerbuch und Benutzerdokumentation. 12
- Zugangsberechtigung. 14
- Datensicherung. 14
- Service. 15
- Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung. 15
- Verfügbarkeit 16
- Geplante Nichtverfügbarkeit 17
- Reaktionszeiten. 17
- Unterfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 19
§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des winenet – Online Kellerbuchs durch winenet. Mit dem winenet Online-Kellerbuch erhält der Winzer die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem zentralen Server von winenet gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt winenet das Online Kellerbuch zur Nutzung für den Klienten und die von ihm berechtigten Nutzer, die in der kundenindividuellen Vereinbarung festgelegt sind, bereit.
§ 2 Leistungen, Preise
winenet ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. winenet wird diese Preiserhöhungen dem Klienten schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Klient bereits Zahlungen geleistet hat. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.
Alle Gebühren und Steuern (insbesondere UST) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
§ 3 Nutzungsrecht
3.1 Der Klient und die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das winenet-Kellerbuch mittels Internet zuzugreifen und mittels eines Internet-Browsers die mit winenet verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere am winenet-Kellerbuch, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Klient nicht.
3.2 Der Klient ist nicht berechtigt, das winenet-Kellerbuch über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es Klienten nicht gestattet, das winenet-Kellerbuch oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Klient auf Verlangen von winenet unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung des winenet Kellerbuchs ohne Verschulden von winenet durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist winenet berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. winenet wird den Klienten hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Klient ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte von Klienten bleiben unberührt.
§ 4 Datenschutz und Datensicherheit
4.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 15 DSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Klient selbst oder durch die winenet-Applikation personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes winenet von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Es wird klargestellt, dass der Klient sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt. Der Klient ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. winenet nimmt keinerlei Kontrolle der für den Klienten gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Klient. winenet ist nur berechtigt, die Klienten-spezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Klienten (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es winenet verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Klienten die Klienten-spezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen.
4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von winenet werden in einem Rechenzentrum betrieben. winenet kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die entsprechenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gem. Datengeheimnis § 15 DSG aufzuerlegen.
4.5 winenet trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß § 14 DSG.
Der Klient ist nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von winenet zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten von Klienten nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß § 14 DSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von winenet mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs des winenet-Kellerbuchs nach diesem Vertrag.
§ 5 Pflichten und Obliegenheit des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere
5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Kosten für nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Klient winenet zu erstatten.
5.2 alle Nutzer des winenet-Kellerbuchs winenet bekannt geben. Der Klient verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, winenet mitzuteilen;
5.3 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen (z.B. Passwörter) vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte sowie winenet unbekannte Nutzer weitergeben;
5.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von winenet) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
5.5. die erforderliche datenschutzrelevante Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des winenet-Kellerbuchs personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
5.6 die winenet-Applikation nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von winenet schädigen können;
5.7 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von winenet betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von winenet unbefugt einzudringen;
5.8 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
5.9 winenet von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des winenet-Kellerbuchs durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des winenet-Kellerbuchs verbunden sind. Erkennt der Klient oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von winenet;
5.10 die Hardware (PC-Arbeitsplatz), mit der auf die winenet-Applikation zugegriffen wird zu schützen. Der Schutz hat mit aktuellen, dem Stand der Technik („up to date“) entsprechenden Virenschutzprogrammen zu erfolgen.
5.11 nach Abgabe einer Störungsmeldung (vgl. Leistungsbeschreibung) winenet die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von winenet vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;
5.12 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung des winenet-Kellerbuchs in § 5.3 bis 5.8, und 5.10 sowie 5.11 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;
5.13 bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände ein Zugriff durch den Klienten noch möglich ist.
§ 6 Vertragswidrige Nutzung des winenet-Kellerbuchs
6.1 winenet ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Klienten oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.6. – 5.8 genannten Pflichten den Zugang auf das winenet-Kellerbuch und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber winenet sichergestellt ist. Der Klient bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
6.2 winenet ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.6 – 5.8 die betroffenen Daten zu löschen.
6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Klienten vor, ist der Klient zum Schadensersatz in Höhe von € 5.000,– verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn winenet einen höheren oder der Klient einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt winenet vorbehalten.
6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.6 – 5.8 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Klient winenet auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
7.3 Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
§ 8 Verzug
8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Klienten in nicht unerheblicher Höhe ist winenet berechtigt, den Zugang zum winenet-Kellerbuch zu sperren. Der Klient bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
8.2 Kommt der Klient
– für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, ist winenet berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn winenet einen höheren oder der Klient einen geringeren Schaden nachweist.
8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt winenet vorbehalten.
- Gerät winenet mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Klient ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn winenet eine vom Klienten gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
§ 9 Haftung
9.1 winenet haftet dem Klienten gegenüber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet winenet im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet winenet nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
9.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von winenet auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen*. § 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 10 Höhere Gewalt
10.1 winenet ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von winenet nicht zu vertretende Umstände.
10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§ 11 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1 Der Vertrag tritt entweder mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien oder bei mündlicher Vereinbarung mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung und ersten Nutzung durch den Auftraggeber in Kraft. Die Mindestmietzeit für das winenet-Kellerbuch beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
11.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden.
11.3 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Klient kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von winenet auf Dritte übertragen. winenet ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Klient wird hierüber von winenet informiert und ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Eisenstadt.
§ 13 Leistungspflichten des Auftragnehmers
1. Bereitstellung der Standardleistungen
winenet stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Klienten das winenet-Kellerbuch, deren Inhalt und Umfang sich aus der nachfolgend angeführten Leistungsbeschreibung ergeben, mit der in Ziffer 6 bezeichneten Verfügbarkeit betriebsfähig bereit. Das winenet-Kellerbuch ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn winenet dem Klienten die Freischaltung (Zugang zum funktionsfähigen winenet-Kellerbuch) mitgeteilt hat.
2. Funktionalitäten von winenet-Kellerbuch und Benutzerdokumentation
Das winenet-Kellerbuch unterstützt den Winzer, zur Führung seiner gesetzlich erforderlichen Aufzeichnungen. Im winenet-Kellerbuch werden unter anderem die folgenden Funktionalitäten zur Verfügung gestellt:
- Funktionen zur Verwaltung der Weingärten
- Erfassung von Grundstücken mit zugehörigen Informationen wie z.B.
- Rebsorten
- Grundstücksgrößen
- weinbaulich genutzte Flächen
- Grundstücksnummern
- Eigentumsverhältnis
- Funktionen zur Verwaltung von Traubenbeständen
- Ernte von Trauben
- Zukauf von Trauben
- Verkauf von Trauben
- Einlagerung in Fässer oder Tanks
- Die Verwaltung der Fass-/Tankbestände
- Zukauf von Fassweinen
- Verkauf von Fassweinen
- Schwunderfassung
- Umlagerung und Verschneiden
- Erfassung von Weinbehandlungen
- Abwertung bzw. Umwertung
- Abfüllung
- Erfassung von Grundstücken mit zugehörigen Informationen wie z.B.
- Die Verwaltung der Weine in Flaschen
- Zukauf
- Rückfüllung (Entleerung)
- Umlagerung auf anderen Standort
- Ab-/Umwertung
- Erfassung von Weinanalysedaten
- Werbeverbrauch
- Eigenverbrauch
- Schwund
- Verkauf
- Verkaufsmäßig werden die folgenden Funktionalitäten bereitgestellt
- Auftragsverwaltung
- Rechnungsverwaltung
- Offene Posten-Verwaltung
- Verwaltung von Standorten
- Kommissionslager
- Bestandsberichte für Standorte
- Elektronischer Dokumentenversand von Lieferdokumenten
- Rechnungen
- Transportscheine
- Lieferscheine
- Die Verwaltung der Kontakte (Kunden, Lieferanten)
- Import und Export von Kontaktdaten
- Der Druck von Kontaktdaten (z.B. Etiketten, Kuverts)
- Auswertungen
- Bestandsberichte
- Bestandsübersicht
- Bewegungsübersicht
- Bestandsmeldung
- Umsatzberichte nach Kunden und Artikel
- Erntemeldung
- Datenexport
- Kontaktdaten
- Etikettendruck
- Grundstücke
- Bestandsberichte
- Sonstige Berichte
- Liste der Zukäufe
- Rieden-Ernte-Übersicht
- Maßnahmenblatt
- Registrierkasse
- Tagesabschlüsse und Datenerfassungsprotokolle
- RKSV 2017 Konformität für winenet Barrechnungen und Barzahlungen
- Anbindung an Registrierkasse von ready2order
- Bestandsberichte
- die Benutzerdokumentation wird Online zur Verfügung gestellt. Der Aufruf erfolgt über einen in der Applikation angeführten Hilfe-Menu-Punkt.
- Die laufende Wartung der Server und die laufende Weiterentwicklung der dem winenet-Kellerbuch zu Grunde liegenden Software erfolgt durch winenet oder einem von winenet beauftragten Unternehmen. Der Klient wird über Änderungen durch Softwareaktualisierungen informiert. Die erforderlichen Informationen und Schulungen von winenet werden ebenfalls Online bereitgestellt oder per Mail versendet.
- Die Leistungsübergabe der winenet-Kellerbuchs erfolgt mit Bekanntgabe der Internet-Adresse, der Benutzerkennung und des zugehörigen Passworts.
3. Zugangsberechtigung
Der Zugang zur Applikation winenet-Kellerbuch erfolgt über den Web-Browser durch Aufruf einer Internet-Adresse. Durch Eingabe von Benutzername und Passwort wird der Zugang zum winenet-Kellerbuch hergestellt. Benutzername und initiales Passwort werden vom winenet-Administrator bekannt gegeben.
4. Datensicherung
4.1 Datensicherungen erfolgen seitens winenet automatisiert.
- Datensicherungen erfolgen täglich um 5:00h
- Gesichert werden sowohl die Applikations- als auch die Bewegungs-und Stammdaten des winenet-Kellerbuchs
- Sämtliche Daten werden 30 Tage aufbewahrt. Nach 30 Tagen werden alte Datenbestände aus Datensicherungen gelöscht.
4.2 Dem Klienten stehen sämtliche Bewegungsdaten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zur Verfügung. Die Bewegungsdaten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren gelöscht sofern der Klient nicht mit winenet einen gesonderten Vertrag hierüber schließt.
5. Service
Die systemseitige Überwachung der winenet-Kellerbuchapplikation erfolgt laufend (7x24h). Etwaige Störungsmeldungen werden automatisiert an den winenet-Support per Mail übermittelt.
Störungen können auch vom Klienten entweder telefonisch oder per Mail dem winenet-Support mitgeteilt werden.
Für alle weiteren Kontaktaufnahmen steht der winenet-Support ebenfalls telefonisch und per Mail zur Verfügung.
In der Servicezeit ist an Werktagen (Montag bis Freitag) von 9:00h bis 17:00h ein Mitarbeiter von winenet bzw. eines von winenet beauftragten Unternehmens erreichbar. In den übrigen Zeiten bestehen Rufbereitschaften, die per Mail kontaktiert werden kann.
6. Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
6.1 Der Zugriff auf das winenet-Kellerbuch erfolgt mittels Telekommunikation bzw. Internet. Die Kommunikation mit dem winenet-Server erfolgt verschlüsselt mit einer 128-bit Secure Socket Layer-Verschlüsselung (SSL). Voraussetzungen für die Nutzung des winenet-Kellerbuchs ist somit Internetzugang und ein gängiger Web-Browser (z.B. Mozilla, Chrome, Safari, MS Internet Explorer). Ohne Internetverbindung (offline) steht die Applikation nicht zur Verfügung.
Die kundenseitigen Voraussetzungen für die Nutzung des winenet-Kellerbuchs sind somit:
- Internetzugang
- Ein gängiger Web-Browser
6.2 Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Leistungsübergabepunkt bis zu den vom Klienten eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegen dem Klienten.
7. Verfügbarkeit
7.1 Bezug
Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die in Ziffer 2 bezeichneten Funktionalitäten der winenet-Applikation.
7.2 Verfügbarkeit
winenet stellt dem Klienten die in Ziffer 2 bezeichneten Funktionalitäten des winenet-Kellerbuchs während der nachfolgend benannten Systemlaufzeit bereit, jedoch unter Ausschluss der in Ziffer 8 vertraglich vereinbarten Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit.
Systemlaufzeit ist: 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr
Die Systemlaufzeit setzt sich zusammen aus den Zeiten der verfügbaren Nutzung und der Nichtverfügbarkeit. Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die nachfolgend bezeichneten Zeiträume während
- Störungen in oder aufgrund des Zustandes der nicht von winenet oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Infrastruktur;
- Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht von winenet oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind;
- unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch,
Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn im Übrigen die vereinbarten Funktionalitäten nicht benutzbar sind.
7.3 Schwellenwerte für die Systembelastung
winenet kann seine Leistungen nur vertragsgemäß erbringen, wenn vom Klienten die Einhaltung der nachfolgend bezeichneten Schwellenwerte sichergestellt wird. Bei einer Nutzung außerhalb dieser Schwellenwerte ist mit einer höheren Ausfallquote bis zu einem Totalausfall der als Server bezeichneten Hardware- und Betriebssoftwarebestandteile zu rechnen.
Maximale Anzahl User | Zeitraum | Funktionalität |
10 | Gleichzeitig | Nutzung |
8. Geplante Nichtverfügbarkeit
8.1 Geplante Nichtverfügbarkeit
winenet ist berechtigt, die Software und/oder Hardware-Systeme zu warten, zu pflegen und Datensicherung vorzunehmen. Winenet ist nicht verpflichtet, die dadurch bedingten Nichtverfügbarkeiten mit dem Klienten zu vereinbaren. winenet hat jedoch den Klienten über eine geplante Nichtverfügbarkeit des winenet-Kellerbuchs zu informieren und darauf zu achten, dass die geplanten Nichtverfügbarkeiten zu Zeiten stattfinden, zu denen das winenet-Kellerbuch vom Klienten kaum bis wenig benutzt wird.
8.2 Nutzung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit
Wenn und soweit der Klient in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit das winenet-Kellerbuch nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung des winenet-Kellerbuchs in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung
oder -einstellung, so besteht für den Klienten insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
9. Reaktionszeiten
winenet trägt dafür Sorge, dass innerhalb von 2 Stunden ab Eingruppierung einer vom Klienten beim First-Level-Support gemeldeten technischen Störung die Störungsbeseitigung eingeleitet wird. Die PRIO-Klassen sind nachfolgend definiert.
Winenet trägt dafür Sorge, die vom Klienten beim First-Level-Support gemeldete technische Störung ab Eingang der Störungsmeldung beim Second-Level-Support gemäß den nachfolgend beschriebenen Zeiträumen zu beseitigen. (Wiederherstellungszeiten):
PRIO 1: 6 Stunden
PRIO 2: 12 Stunden
PRIO 3: 24 Stunden
PRIO 1:
Sämtliche in der Leistungsbeschreibung unter bezeichneten Dienste sind vollständig nicht verfügbar; eine Umgehungslösung existiert nicht. |
PRIO 2:
Mindestens 4 der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Dienste sind wesentlich beeinträchtigt, ohne dass eine Umgehungslösung zur Verfügung steht. |
PRIO 3:
Einzelne Funktionen der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Dienste sind beeinträchtigt oder arbeiten nicht. |
Soweit einzelne Störungen einer PRIO-Stufe nicht zugeordnet werden können, erfolgt die Einstufung auf der nächsten niedrigeren Stufe. |
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